Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie einmal das Gefühl haben sollten, „falsch“ beraten worden zu sein, und dieses mit Ihrer Berater*in nicht zu klären ist, haben Sie jederzeit das Recht, sich zu beschweren. Viele Beratungsstellen haben dazu ein standardisiertes Beschwerdeverfahren. Ansonsten sind die Leiter*in der Einrichtung bzw. deren Vorgesetzte ihre Ansprechpartner. Jeder Beschwerde wird nachgegangen.